Aktuelles

 

Auszug aus Artikel SN v. 03.08.2014 voller Wortlaut hier

 

Informationen aus der Beigeordnetenkonferenz am 29.07.2014

Umweltministerin Kerstin Ruhl-Herperz verwies auf die Amtsblatt - Veröffentlichung vom April, in der das LVwA nach einer Einzelfallprüfung per Anzeige informierte, dass „durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.

Somit sei davon auszugehen, sagte Ruhl-Herperz, dass gegenwärtig keine Erkenntnisse zu möglichen Gesundheitsgefahren vorliegen.“ 

 

(„Der Graben war durchschnittlich 80cm tief und trotzdem ist die Kuh ersoffen.“

oder Wie heißt es am Ende im Märchen von „des Kaisers neuen Kleidern…?“

Hoffen wir, dass unsere Kinder und die unserer Stadtväter niemals fragen müssen: Warum habt Ihr das zugelassen?)